Datenschutz ist WICHTIG.

Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.

Erfahrener Partner des Mittelstandes

„Gemeinsam suchen wir nach den besten Lösungen für Ihr Unternehmen.“

Als Datenschutzberater unterstützen wir Ihren internen Datenschutzbeauftragen bei der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer  Datenschutzmaßnahmen und Dokumentationen.

Wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragen haben, dann stellen wir die größtmögliche Sicherheit dar, um Ihr Unternehmen vor Datenmissbrauch zu schützen.

Datenschutzbeauftragter? Wann?

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n.F.) geregelt.

Danach ist in Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen:
Wann sollte ein Datenschutzbeauftragter zu Ihnen kommen?
  • Soweit Sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
  • Wenn besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren, besteht ebenfalls eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
  • Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, d.h. besteht in diesen Verarbeitungsvorgängen die Kerntätigkeit des Unternehmens, besteht ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine Verpflichtung.

Unsere Aufgaben im Datenschutz

Ein Datenschutzbeauftragter soll in öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen dafür Sorge tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Er fungiert dabei als unabhängiges Kontrollorgan und prüft regelmäßig die Arbeitsabläufe, um den Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten. Stellt er Verstöße gegen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder in der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest, muss er gemeinsam mit der Geschäftsführung evaluieren, welche Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen.

Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter laut BDSG und DSGVO zu erfüllen hat: Klicken Sie einfach auf den Button…
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Ein Datenschutzbeauftragter hat die Pflicht zur Kontrolle und Überwachung der Abläufe auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin. Die Geschäftsführung ist umgehend über Probleme in Kenntnis zu setzen. Er ist verpflichtet stets auf dem neuesten Stand zu sein und muss er sich regelmäßig fort- und weiterbilden.
  • Er ist auch für den Aufbau einer Datenschutzorganisation zuständig, die regelmäßig intern über Datenschutzrichtlinien, Bekanntmachungen, etc. informiert.
  • Der Datenschutzbeauftragte ist zudem auch immer Ansprechpartner bei Bedenken und Fragen zum Datenschutz im Unternehmen, sowohl für die Unternehmensleitung als auch für alle Mitarbeiter.
  • Alle Stellen im Unternehmen sind verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten rechtzeitig über Veränderungen und neue Arbeitsabläufe in Kenntnis zu setzen, damit dieser die Planungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten analysieren und bewerten kann.
  • Bei Erhebung besonderer personenbezogener Daten ist ein Datenschutzbeauftragter zur Vorabkontrolle berechtigt. Das betrifft vor allem auch den Umgang mit Daten über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Der besondere Kündigungsschutz soll seine Unabhängigkeit wahren.
  • Ein Datenschutzbeauftragter ist dazu verpflichtet, Angestellte in öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen hinsichtlich des Datenschutzes regelmäßig zu schulen (ggf. auch schriftlich). Hier herein fällt ggf. auch die Verpflichtung auf das Datengeheimnis, die alle Personen in der Datenverarbeitung leisten müssen – die Koordination mit der Personalverwaltung ist dabei notwendig.
  • Er erhält zudem einen Gesamtüberblick über sämtliche Verfahrensverzeichnisse in Behörde oder Unternehmen und kann diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Letztlich ist der Beauftragte auch für die Überwachung der rechtmäßigen Entsorgung und Löschung personenbezogener Daten zuständig. Er kann dabei auch Hilfestellungen und Arbeitsanleitungen an die jeweiligen Stellen weiterleiten.